AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
burst Spiele GmbH


1.  Allgemeines

Für den gegenwärtigen und alle folgenden Verträge, Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Berechnungen mit unseren Kunden gelten unsere nachstehenden Bedingungen.

Spätestens mit Auftragserteilung, gleich ob schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege, z.B. per Internet, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Abnehmers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Stillschweigen des Bestellers gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.

Sondervereinbarungen sowie formularmäßige Einkaufsbedingungen des Bestellers sind von uns nur anerkannt, wenn wir diese ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigen. Wir liefern zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen, deren jederzeitige Änderung uns vorbehalten bleibt, insofern sind unsere Angebote und Liefervereinbarungen freibleibend. Modelländerungen, Druckfehler sowie Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor. Mit dem Erscheinen eines neuen Kataloges oder Preisliste verlieren sämtliche früheren Preislisten und Kataloge ihre Gültigkeit. Die im Katalog oder in der Preisliste genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden Mehrwertsteuer. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der internationalen UN- Kaufrechtsgesetzte ist ausgeschlossen.

 
2. Vertragsabschluß

Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung halten wir den Auftrag für uns gültig. Der Auftrag gilt auch als angenommen, wenn ohne Bestätigung eine Auslieferung erfolgt.
 
Unsere Angebote richten sich an Händler, Wiederverkäufer und Großverbraucher zur Deckung des gewerblichen Bedarfs. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, das Sie diesem Kundenkreis angehören. Gewerbetreibende haben uns ihren Gewerbeschein zu übersenden, per Fax an +49(0)7031-65977-11 oder per Email an: info@burstspiele.de, sowie per Post an: burst Spiele GmbH, Maybachstraße 5, 71088 Holzgerlingen, Deutschland.


3. Versand

Die Lieferung erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, ohne Verantwortung für die billigste Verfrachtung. Der Gefahrübergang besteht ab Mitteilung der Versandbereitschaft, bzw. Übergabe an den Frachtführer. Der Gefahrübergang tritt spätestens mit Verlassen des Betriebsgrundstückes ein. Liefertermine sind, wenn nicht schriftlich vereinbart und bestätigt, für burst Spiele GmbH unverbindlich. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen oder auch Transportverkürzungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Vor- bzw. Zulieferanten berechtigen uns die Lieferung hinauszuschieben, zu beschleunigen, d.h. früher als vereinbart zu liefern, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind in jedem Fall gänzlich ausgeschlossen.

Die Abnahme der Ware durch den Käufer ist eine vertragliche Hauptpflicht. Kommt es aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, zu einer Nichtabnahme bestellter Waren, so berechnen wir neben allen Versandspesen, Schadensersatz in Höhe Euro 25,00 je Packstück für die erbrachten Bereitstellungsarbeiten. Weitere Schadensersatzforderungen aus dem Kaufvertrag bleiben vorbehalten.


4. Zahlungsbedingungen und Preise

Die Preise verstehen sich netto, ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Frachtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber an uns zu entrichten. Unsere Rechnungen sind rein netto sofort vor Anlieferung der Ware zahlbar. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Zielüberschreitungen erfolgt die Berechnung der üblichen Bankzinsen. Durch Wechselprotest, Nichteinlösung von Schecks oder mit der Zustellung eines Mahnbescheides werden auch aus allen anderen Geschäften offen stehende Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Ferner behalten wir uns vor nur gegen Vorkasse zu liefern.
 

5. Lieferzeiten

Nur die von uns schriftlich bestätigten Lieferzeiten halten wir für uns bindend. In Verzug geraten wir erst nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die von dem Kunden durch eingeschriebenen Brief aufgegeben ist. Betriebsstörung, sei es bei uns oder unseren Vorlieferanten, die durch höhere Gewalt, Feuer, Streiks, behördliche Maßnahmen oder andere Umstände – wie z.B. Schiffsverspätungen  oder verpasste Schiffsabfahrten, frühere Schiffsabfahrten mit früheren Ankunftsdaten, verzögerte Zustellungen per LKW – entstehen, entbinden uns von allen Verpflichtungen.

In diesem Falle sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Behinderungszeit zu verlängern oder zu verkürzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dieser ist aber berechtigt, falls der Rückstand nicht binnen angemessener Frist ausgeliefert wird, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Teillieferungen gilt jede Lieferung als Geschäft für sich.

6. Reklamationen - Rücksendungen

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich, unter Angabe der Rechnungsnummer, anzuzeigen. Handelsübliche Abweichungen beim Ausfall der Ware wie Farbe, Narbung, Tönung, Sortierung usw. können nicht als Mängelrüge anerkannt werden. Für Sachschäden, die durch schlechte Lagerung oder auf dem Versandweg entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Im Falle von berechtigten Mängelrügen können wir wahlweise Ersatz liefern, den Artikel in angemessener Zeit reparieren lassen oder Gutschrift zur Verrechnung erteilen. Rückgabe oder Umtausch fest bestellter Ware ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht möglich (siehe hierzu auch Punkt 7). Bei Rücksendungen zum Umtausch behalten wir uns vor eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes, mindestens jedoch Euro 15,00 zu erheben.

Rücksendungen werden nur dann angenommen, wenn diese vorab schriftlich oder telefonisch angekündigt wurden und für den Empfänger kostenfrei sind. Der Käufer ist für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung. Bei einer Rücksendung haftet der Verkäufer weder für Beschädigung noch Verlust der Ware. 

Bitte beachten Sie, dass wir für Transportschäden, Versandbruch grundsätzlich nicht haften. Falls bei der Anlieferung äußerlich eine Beschädigung an der Lieferung erkennbar ist, so hat sich der Empfänger dieses sofort vom Frachtführer/Anlieferer, der die Lieferung bringt, schriftlich bestätigen zu lassen. Ansonsten können Transportschäden nicht bearbeitet werden und wir haften in diesen Fällen nicht. Alle Versandkosten verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.
Wir empfehlen Ihnen die erhaltenen Waren in Anwesenheit des Anlieferers auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlmengen in der Lieferung sind nur dann gegenüber dem Spediteur bzw. Paketdienst, sonstigen Anlieferern oder uns geltend zu machen, wenn der Frachtführer Ihnen eine etwaige Fehlmenge quittiert hat. Sollte dieses aus Zeitmangel vom Anlieferer nicht möglich sein, so sollten Sie die Lieferung nur unter Vorbehalt auf Vollständigkeit annehmen und sich dieses auf jeden Fall vom Frachtführer wie folgt quittieren lassen. "Die Lieferung konnte nicht auf Vollständigkeit und versteckte Mängel geprüft werden und wird daher nur unter Vorbehalt der Vollständigkeit und mangelfreiem Zustand angenommen". Nur so ist es möglich etwaige verschwundene Ware während des Transportes versicherungstechnisch gegenüber dem Lieferer geltend zu machen. Nehmen Sie die Lieferung einfach an und es sollte Ware auf dem Transportweg verschwunden sein, so können weder Spediteur, Paketdienst noch wir dafür aufkommen, denn mit ihrer Unterschrift bestätigen Sie, daß Sie die Ware einwandfrei und vollständig erhalten haben. Selbstverständlich sind hier etwaige versteckte Schäden an den Waren, die immer mal auf dem Transportweg vorkommen können, ausgeschlossen. Solche Schäden sind dem Frachtführer und der Firma burst Spiele GmbH unverzüglich, jedoch binnen 24 Stunden, schriftlich mitzuteilen. Ohne diese Mitteilungen übernehmen wir keinerlei Haftung.


7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Laut HGB gilt der erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware darf vor vollständiger Bezahlung oder Einlösung der hierzu in Zahlung gegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheitsleistung an Dritte übereignet werden.

Der Käufer tritt schon bei Abschluss des Kaufvertrages bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorzulegen.
 

8. Rücktritt

Unbeschadet weiterer gesetzlicher oder sich aus diesen Bedingungen ergebender Rechte sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. Gleiches gilt, wenn uns Tatsachen bekannt werden, die geeignet sind, vernünftige Zweifel an der gegenwärtigen oder künftigen Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen zu lassen und wir den Kunden vergeblich unter Fristsetzung zur Stellung einer Sicherheit bis zur Höhe aller bestehenden oder bereits durch Vertrag begründeten Restverbindlichkeit aufgefordert haben.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile, auch bei Wechsel- und Scheckklage ist Böblingen. Gilt der Käufer als Minderkaufmann, so gilt das für Böblingen gültige Amtsgericht für das gerichtliche Mahnverfahren als vereinbart.

 
10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, an der Aufstellung einer Bestimmung mitzuwirken, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die neu zu errichtende Bestimmung gilt für bereits abgeschlossene und künftige Geschäfte.
 

Holzgerlingen, den 13. März 2023